Krankenhaus Reinbek fördert Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Mit Väter-Tagen und Kita-Eingewöhnung Beruf und Familie noch besser vereinbaren

Krankenhaus Reinbek unterstützt Mitarbeitende, die Eltern werden, durch 10 Tage bezahlte Freistellung zur Geburt und bei der Eingewöhnung in die Krippe oder den Kindergarten

Die Vereinbarkeit von Job und Familie liegt den Verantwortlichen des St. Adolf Stift am Herzen. In den vergangenen Jahren wurden viele Angebote in diesem Bereich geschaffen und das Krankenhaus dafür sogar als familienfreundlich ausgezeichnet. Durch Kooperationspartner bietet das Haus für seine Mitarbeitenden eine Kindernotfallbetreuung auf dem Krankenhausgelände oder zuhause an. Auch eine abwechslungsreiche Kinderferienbetreuung wurde etabliert. Zum 1. August erhöhte das St. Adolf-Stifte den Kita-Zuschuss noch mal von 75 auf 100 Euro pro Monat und Kind. Alleinerziehende erhalten 150 Euro pro Kind.

Fabian Linke, Geschäftsführer des Krankenhauses Reinbek sagt: „Insbesondere die Corona-Pandemie hat uns – mit Kita-Schließungen, Home-Schooling etc. – nochmals gezeigt, vor welchen Herausforderungen Familien stehen und welche Flexibilität unseren Mitarbeitenden abverlangt wird. Mangelnde Betreuungsangebote und die aktuelle Diskussion über das Elterngeld verschärfen die Situation rund um die Geburt eines Kindes. Vor diesem Hintergrund und dem zunehmenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen muss es unser Anspruch sein, dass wir bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur ‚mitschwimmen‘ und etablierte Konzepte kopieren, sondern vorangehen, eigene Angebote kreieren und uns klar positionieren. Wir müssen und wollen hier Vorreiter sein.“ 

Um junge Eltern bestmöglich zu unterstützen, hat die Leitung sich dazu entschlossen, im August dieses Jahres zwei neue Angebote einzuführen. Linke: „Wir bieten den Eltern bezahlte Freistellungen an, die es im deutschen Gesundheitswesen vermutlich so noch nicht gibt!“

 

10 Kita-Eingewöhnungstage
Das erste Angebot sind 10 Kita-Eingewöhnungstage. Diese werden von Personalleiterin Ines Kerßenfischer erläutert: „Die Eingewöhnung eines Kindes in die Kita ist ein individueller Prozess. Manchmal beansprucht diese mehr Zeit und führt zu einer ungeplanten Verlängerung der Elternzeit oder schöpft den Jahresurlaub aus, so dass kaum noch Urlaubstage für die Erholung des Elternteils vorhanden sind. Die Rückkehr in den Beruf und die Vereinbarkeit der Erwerbsarbeit mit einem Kleinkind stellt eine große Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es, dass der ‚echte‘ Erholungsurlaub bleibt. Hier möchten wir unsere Eltern entlasten und den Start ins Kita- und Arbeitsleben für alle einfacher gestalten.“ 

Konkret: Das St. Adolf-Stift gibt den Elternteilen, die mindestens 12 Monate volle Elternzeit genommen haben und die Eingewöhnung übernehmen, eine zusätzliche Arbeitsbefreiung von 10 Tagen (entspricht 2 Wochen Eingewöhnungszeit). Diese müssen in den ersten 6 Wochen ab Beginn der Eingewöhnung genommen werden z.B. im direkten Anschluss an die Elternzeit, in der der erste Teil der Eingewöhnung erfolgt. 

 

10 Tage für einen guten Start
Nach der Geburt eines Kindes ist die Mutter in der Regel für 8 Wochen im Mutterschutz. Seitdem es Elternzeit gibt, wird vom frisch gebackenen Vater oft ein Antrag auf einen Partnermonat gestellt. Ines Kerßenfischer: „Mittlerweile nehmen viele Väter die Partnermonate der Elternzeit in Anspruch, diese häufig direkt nach der Geburt des Kindes, um vor allem die Partnerin im Wochenbett zu unterstützen und das Neugeborene intensiv kennenzulernen. Wir finden es gut, dass die Elternzeit genutzt wird, haben aber auch gleichzeitig die Erfahrung gemacht, dass viele Väter darüber hinaus auch gern noch zusätzlich Zeit für ihr Kind hätten, wenn dieses nicht mehr so viel schläft und schon aktiver ist. Darum haben wir uns ein neues Angebot für einen guten Start überlegt.“ 

Konkret: Das St. Adolf-Stift gewährt allen Vätern (bzw. den Partnerinnen bei einer Regenbogenfamilie) zur Geburt ihres Kindes zusätzliche 10 Tage Arbeitsbefreiung innerhalb der ersten 4 Wochen nach dem Entbindungstermin. Ines Kerßenfischer sagt: „Mit diesem Angebot ermöglichen wir, den Elternzeitmonat zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen und trotzdem als junge Familie zusammenzuwachsen. Wir greifen hiermit einer gesetzlichen Änderung vorweg, die noch der Ampelkoalition verabschiedet werden muss. Wenn das Gesetz in Kraft treten sollte – würden wir unsere Regelung im Nachgang noch einmal anpassen.“ 

Beide Angebote gelten für Eltern von Kindern, die nach dem 1. August 2023 geboren wurden. Die Lohnersatzleistung bezieht sich auf das aktuelle Gehalt und ist nach oben hin gedeckelt.

Linke und Personalleiterin Ines Kerßenfischer in den Armen halten, 10 Tage bezahlte Freistellung zur Geburt und zur Kita-Eingewöhnung